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12/01/2021

DSVOG: Erfüllt mein Analysewerkzeug die Voraussetzungen?

Finden Sie heraus, ob Ihr Webanalyse-Tool mit der DSVOG und den Datenschutzgesetzen der Europäischen Union übereinstimmt.

Der Europäische Gerichtshof hat soeben entschieden, dass in den USA gehostete Cloud-Dienste nicht mit den DSVOG- und EU-Datenschutzgesetzen, insbesondere der Webanalyse, vereinbar sind.

Es gab bereits erhebliche Unterschiede zwischen dem EU Privacy Act und dem US Surveillance Act hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten, die nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union weiter zunehmen. Dieses Urteil stellt den Schutz der Nutzer*innen durch die US-Gesetze zum Schutz der Privatsphäre weiter infrage.

Von der Außerkraftsetzung des US-Datenschutzschildes sind große Softwareunternehmen wie Google und Microsoft direkt betroffen, da ihre Server in den USA gehostet werden.

Alle in den USA gehosteten Cloud-Dienste sind nicht in der Lage, die DSVOG und EU-Datenschutzgesetze einzuhalten.

Welche Auswirkungen hat das auf mein Unternehmen, wenn mein Analysetool in den USA gehostet wird?

Der Datenschutz ist zu einem höchst relevanten Thema geworden, und die Entscheidung des Gerichts hat unmittelbare Auswirkungen. Nach diesem Urteil drohen Unternehmen, mit in den USA gehosteten Tools erhebliche Sanktionen, wenn sie weiterhin Daten von Websites oder Besuchern aus der EU verarbeiten.

Daten dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Nutzer*innen in die USA gesendet werden, und es muss ausdrücklich darüber informiert werden, wer auf Ihre Daten zugreifen kann und welche möglichen Risiken bestehen.

Falls Cloud-Dienste genutzt werden, die personenbezogene Daten ohne Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus in die USA übertragen, ist es daher angebracht, um Strafen für die Nichteinhaltung des DSVOG zu vermeiden, zu Anbietern zu wechseln, deren Tools in der Europäischen Union gehostet werden.

Google Analytics ist nicht RGPD-konform:

Jede Website, die Google Analytics oder ein anderes Cloud-Tool in den USA zur Verfolgung persönlicher Daten verwendet, muss die ausdrückliche Zustimmung aller Benutzer*innen, die ihre Website besuchen, einholen. Die Benutzer*innen müssen in der Lage sein, ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verwendung ihrer Browsing-Daten frei und darüber informiert werden, dass ihre Daten in den USA unter weniger strengen Datenschutzgesetzen verarbeitet werden, zu erteilen.

Nur wenn die Nutzer*innen ihre Einwilligung für den ihnen mitgeteilten Zweck frei geben, ist es rechtlich möglich, ihre Daten mit Google Analytics zu verfolgen.

MAS: Das DSVOG kompatible Analyseinstrument

MAS ist ein Analyseinstrument, das auf Servern in der Europäischen Union gehostet wird. Daher ist es die rechtskonforme DSVOG-Alternative zu Google.

Wenn Sie MAS als Analysesoftware einsetzten, haben diese rechtlichen Fragen keine Auswirkungen auf Ihr Unternehmen Es ist nicht notwendig, die Zustimmung der Web-Benutzer*innen zur Nachverfolgung einzuholen, da die Standards zum Schutz der Benutzer immer eingehalten werden.

Auch wenn Nutzer*innen nicht zur Nachverfolgung der Daten zustimmt, ist MAS in der Lage Analysen zu erstellen und Ergebnisse zu liefern.

Wenn die neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs Ihre Webanalysesoftware betrifft, ist MAS die perfekte Lösung, mit Einhaltung der DSVOG-Richtlinien.

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